Fahrgastrechte

Die Europäische Verordnung (EU) Nr. 181/2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr legt Mindestrechte für Fahrgäste fest, die innerhalb der Europäischen Union mit dem Bus reisen.

Für Fahrgäste des Linienverkehrs mit einer planmäßigen Wegstrecke von weniger als 250 km Länge gelten dabei folgende Fahrgastrechte der Verordnung:
- Nichtdiskriminierende Beförderungsbedingungen
- Beförderung von behinderten und mobilitätseingeschränkten Menschen ohne Aufpreis
- Finanzielle Entschädigung bei Verlust oder Beschädigung ihrer Mobilitätshilfen
- Angemessene Informationen während der gesamten Fahrt
- Allgemeine Information über die Fahrgastrechte der EU-Verordnung Nr. 181/2011
- Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
- Möglichkeit die nationalen Durchsetzungsstellen anzurufen

Wenn ein Busreisender unseres Unternehmens eine Beschwerde hat, so sollte er sich zunächst bitte an uns als den Vertragspartner wenden. Sollte das Anliegen hier nicht im Sinne des Fahrgastes gelöst werden und wird ein Verstoß gegen die Fahrgastrechte vermutet, so kann die Beschwerde an das Eisenbahn-Bundesamt gerichtet werden.

Kontaktdaten:
Eisenbahn-Bundesamt
Heinemannstr. 6
53175 Bonn
Bürgertelefon: +49 228 30795 – 400
Website: www.eba.bund.de

Der gesamte Text der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 kann auf der Seite des Eisenbahn-Bundesamtes angesehen werden.